Was heisst versorgen?
Versorgen ist ein doppeldeutiger Begriff. Wir können ihn einerseits dafür verwenden, um auszudrücken, dass jemandem benötigte Hilfe zuteil wird. Andererseits versorgen wir auch Dinge, wenn wir sie aus dem Weg haben möchten.
Versorgen ist ein doppeldeutiger Begriff. Wir können ihn einerseits dafür verwenden, um auszudrücken, dass jemandem benötigte Hilfe zuteil wird. Andererseits versorgen wir auch Dinge, wenn wir sie aus dem Weg haben möchten.
In Fall der Schweizer Sozialgeschichte war vielfach Letzteres der Fall. Menschen wurden versorgt, damit sie korrigiert werden konnten.
Es konnte eigentlich jeden treffen. Die Stäfner Behörden haben sich in der Regel an die gesetzliche Vorgabe einer ersten Verwarnung gehalten. Haben sich die Betroffenen in den kommenden Monaten wieder etwas zu Schulden kommen lassen, war es den Behörden möglich, diese für zwei bis drei Jahre in eine passende «Anstalt» zu versorgen.
Dies war vergleichbar mit einer Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe. Im Gegensatz zum Strafurteil, war bei der Versorgung aber kein Gerichtsurteil nötig.
Sogenannten «Trinkern», «Verwahrlosten» oder «Arbeitsscheuen» sollte damit eine passende Behandlung zukommen, um sie wieder zu «nützlichen Menschen» zu machen.
Es gab keine Limite für aufeinanderfolgende Versorgungen. Nach zwei bis drei Jahren konnte die Massnahme erneut und wiederum ohne gerichtliches Gutachten verhängt werden. In anderen Fällen wurden Personen frühzeitig entlassen. Vielfach, weil sie eine Arbeitsstelle gefunden haben und nicht, weil eine Besserung festgestellt wurde. Viele Betroffene von administrativer Versorgung wurden somit auf unbestimmte Zeit ihrer Freiheit beraubt.
Im Jahr 1939 informierte die Justizdirektion des Kantons Zürich alle Gemeinden darüber, sie sollen Versorgungen nicht auf das gesetzliche Minimum, sondern auf das Maximum von 3 Jahren aussprechen. Dieses Schreiben liegt heute im Gemeindearchiv in Stäfa.